Rechtliche Rahmenbedingungen in Italien

Das italienische Gesetz sieht keine besonderen Bestimmungen für den Schutz von älteren Personen vor; es gelten für diese die allgemein vorgesehenen Rechtsbestimmungen,  die in Situationen,  wo Gewalt gegen Personen in all seinen Formen vorkommt, eingreifen. Das Ziel einer gewaltfreien und respektvollen Pflege seitens professioneller wie nicht professioneller Pflegenden wird  nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch verschiedene deontologische Normen  gewährleistet; letztere betreffen das pflegende Fachpersonal und  ÄrztInnen.

Rechtliche Bestimmungen zu Gewalt gegen Personen:

Strafrechtliche Konsequenzen haben gewisse Straftaten, die nicht spezifisch zum Schutze älterer Menschen geschrieben wurden, sondern die Gewalt allgemein gegen Personen unter gewissen Voraussetzungen bestrafen, z.b. bei der Straftat Körperverletzung, Misshandlung, sexuelle Gewalt; dies ohne Unterschied ob die Täter private Personen oder professionelles Pflegepersonal ist.

Für das Pflegepersonal sollen  aber auf jeden Fall das Bewusstsein und eine große Aufmerksamkeit für die vielfältigen,  auch subtilen Formen von psychischer Gewalt gestärkt  und auf die Gratwanderung zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit und der Präsenz von entschuldigenden Umständen hingewiesen werden.

Gewalt am Pflegepersonal

Pflegekräfte sind regelmäßig Aggressionen oder anderen Formen von Gewalt durch ihre Klienten ausgesetzt. Der professionelle Umgang damit ist Teil des Berufes bzw. können extreme Situationen von Pflegenden als Opfer einer Straftat auch angezeigt werden.

Anzeige  von Amts wegen ( art. 331 STPO, Strafprozessordnung)

Bei einigen Straftaten (wie z.B. Misshandlung, Nötigung, Unterlassene Hilfeleistung) sieht das Gesetz vor, dass Pflegkräfte Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erstatten müssen.