Es gibt zahlreiche Warnsymptome, die auf das Vorliegen von Gewalt gegen ältere Menschen hinweisen können.
Körperliche Gewalt kann direkt wahrnehmbare Folgen nach sich ziehen und durch Blutergüsse, kleine Verletzungen wie Kratzer ebenso sichtbar werden wie durch schwere Verletzungen mit Brüchen und im Extremfall mit dem Tod. Hinweise auf das Vorliegen von körperlicher Gewalt können auch Abschürfungen, Schnittverletzungen, Striemen oder Narben an ungewöhnlichen Stellen sein, ebenso wie Einstiche, Bissspuren oder sonst unbehandelte Wunden.
Verletzungen können verschiedenste Ursachen haben. Sie können durch Schlagen, Ziehen an den Haaren, Verbrennen, Festbinden oder Verabreichung von falschen oder falsch dosierten Medikamenten entstehen.
In diesem Zusammenhang ist aber auch mitzubedenken, dass manchmal Verletzungen bei älteren Menschen auch ohne Gewalteinwirkung entstehen können. Ältere Menschen haben oft eine sehr empfindliche Haut oder brüchige Knochen, wodurch bereitsbei routinemäßigen Pflegehandlungen Verletzungen auftreten können.
Warnsignale für körperliche Gewalteinwirkung:
Psychische Gewalt äußert sich meist in Verhaltensänderungen, ist aber sehr viel schwerer zu erkennen, weil die sichtbaren Verletzungen ausbleiben. Hinzu kommt, dass einige Warnsignale auch von einer Depression herrühren können, die nicht durch (aktuelle) Gewalt ausgelöst wurde.
Warnsignale für psychische Gewalteinwirkung:
Sexuelle Gewalt an älteren Menschen stellt ein Tabuthema dar. Umso genauer und aufmerksamer ist hinzusehen, um Übergriffe in die sexuelle Integrität als solche zu erkennen.
Warnsignale für sexuelle Gewalteinwirkung:
Ökonomische Gewalt ist oft nur schwer nachweisbar.. Da über finanzielle Angelegenheiten meist wenig gesprochen wird, ist eine genaue Beobachtung unerlässlich, um Signale, welche auf das Vorliegen ökonomischer Gewalt deuten, zu erkennen. Einige davon können auch Anzeichen für allgemeine finanzielle Engpässe oder einer beginnenden Demenz sein, genaues Hinsehen ist jedenfalls wichtig.
Warnsignale für ökonomische Gewalteinwirkung: